![]() |
FranchiseKey Deutschland: Das Vermittlungsportal für Existenzgründung & Selbstständigkeit im FranchisingWählen Sie in der größten deutschen Franchise-Plattform zwischen rund
|
Voraussetzungen für eine Existenzgründung durch Migranten
Generell sichert das deutsche Grundgesetz die Möglichkeit zur beruflichen
Selbstständigkeit. Dies gilt in erster Linie für deutsche Staatsangehörige;
Bürger aus den Mitgliedsstaaten Europas, sowie Norwegen, Liechtenstein und
Island, sind rechtlich gleichgestellt. Ausländer, die sich in Deutschland
selbstständig machen wollen, benötigen zu diesem Zweck eine
Aufenthaltsgenehmigung ohne Auflagen. Falls Auflagen bestehen kann ein formloser
Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht werden, die auf Grund
von persönlichen Verhältnissen, einem „übergeordnetem wirtschaftlichen
Interesse“ oder „besonderem örtlichen Bedürfnis“, sowie der Vorgeschichte des
Antragstellers über die Aufhebung der Auflagen entscheidet. Sollte die
Entscheidung positiv ausfallen kann der Existenzgründer mit
Migrationshintergrund alle stattlichen Fördermittel und –möglichkeiten
nutzen.
Genauere Informationen und Beratungsangebote bieten zum
Beispiel die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, Banken und die
zuständigen Berater der Agentur für Arbeit. Die Ausgabe Nr. 10 der GründerZeiten
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Gründungen durch
Migranten“ bietet umfassende und hilfreiche Informationen und Adressen, die
Interessenten weiterhelfen können.
Zahlen und
Fakten
- Jede 10. Existenzgründung in Deutschland erfolgt
durch Migranten.
- Unternehmer mit Migrationshintergrund stellen 3-4%
der Arbeitsstellen in Deutschland.
- Die meisten Existenzgründungen
durch Migranten werden in den Bereichen Handel und Gastronomie
verzeichnet.
- ¼ der Existenzgründungen durch Migranten sind
Geschäftsübernahmen, meistens innerhalb der gleichen Ethnie.
- 22% aller
Gründungen gehen von türkisch stämmigen Mitbürgern aus. Damit sind sie die
größte Gründergruppe mit Migrationshintergrund.
- Seit 1. Januar 2009
ist das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz in Kraft; qualifizierten Ausländern
wird dadurch der Aufenthalt in Deutschland erleichtert.
- Gründungen
durch Migranten werden meist von Enthusiasmus begleitet und schnell vollzogen,
doch müssen leider umso öfter wieder aufgegeben werden. Deutsche
Gewissenhaftigkeit im Zusammenspiel mit Mut und Gründergeist der Migranten ist
ein für das Franchising besonders interessanter Denkansatz.
Selbstständigkeit bei Migrantinnen
Laut einer Studie
zum Thema Gründungspotential von Migrantinnen mit Schwerpunkt auf die Region
Hannover der Evers & Jung GmbH gibt es unter den befragten selbstständigen
Migrantinnen einen hohen Anteil an Hochschulabsolventinnen. Dieser liegt bei
osteuropäisch stämmigen Frauen sogar bei 60%. Im Gegensatz zu den von männlichen
Migranten favorisierten typischen Branchen der ethnischen Nischenökonomie,
Gastronomie und Handel, gründen Migrantinnen demnach besonders in den Bereichen
Dienstleistung, Kunst und Kultur, sowie im Gesundheitswesen. Dabei dominieren
Vollzeitgründungen deutlich, was auf einen Beratungsbedarf für
Teilzeitgründungen hinweist. Besonders für Migrantinnen mit Kindern birgt diese
Möglichkeit der Selbstständigkeit noch großes Potential. Erster Ansprechpartner
für Fragen und Sorgen, sowie für finanzielle Unterstützung, sind laut der Studie
die Ehemänner. Öffentliche Beratungsstellen scheinen weitgehend unbekannt zu
sein, der Bedarf ist aber enorm: Nur 3,1% der Befragten gab an in der
Gründungsphase keine weitere Unterstützung benötigt zu haben. Hemmungen beim
Umgang mit Behörden sind, ebenso wie bei den Migranten, der Grund für die
seltene Inanspruchnahme von Fördergeldern. Die Studie weist insgesamt auf ein
großes Gründerinnen-Potential hin, die es in Zukunft besser und individueller
anzusprechen gilt.
Existenzgründung von Migranten im Handwerk
Die
deutschen Handwerkskammern unterscheiden prinzipiell zwischen dem
zulassungspflichtigen Gewerbe, das eine Meisterpflicht beinhaltet, und dem
zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe ohne Meisterpflicht. Migranten,
die sich mit einem zulassungspflichtigen Gewerbe selbstständig machen wollen,
müssen neben der Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis auch eine
Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer vorweisen können. Diese soll
sicherstellen, dass die fachlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Der
Befähigungsnachweis über Berufserfahrung folgt strengen Vorschriften; sollten
diese nicht erfüllt sein, kann man an Eignungsprüfungen und Anpassungslehrgängen
der zuständigen Handwerkskammer teilnehmen. Für Ausnahmen, allgemeine
Informationen und individuelle Beratung ist die jeweilige Handwerkskammer, sowie
die Industrie- und Handelskammer zuständig. Die Gründung in dieser Branche
dürfte vielen Migranten durch die besonders komplizierten bürokratischen Abläufe
und „wenn, dann, sonst“-Regelungen äußerst schwierig und abschreckend
erscheinen. Um neue Franchisepartner zu gewinnen, wäre konkrete Unterstützung
und Hilfe durch Franchisegeber im Bereich Handwerk denkbar.
Franchise nach Sektoren (Franchising) | |
| » Autos & Fahrzeuge | |
| » Computer & Telekommunikation | |
| » Dienstleistung für Unternehmen | |
| » Freizeit, Kultur & Reisen | |
| » Gastronomie & Hotels | |
| » Gesundheit, Sport & Schönheit | |
| » Heim & Bau | |
| » Kleidung & Mode | |
| » Lebensmittel | |
| » Möbel & Dekoration | |
| » Persönliche Dienstleistungen | |
| » Sonstiges | |