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Franchise-Angebote zur Existenzgründung in FranchiseKey

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Generierung von Leads
 (Stand: 1. September 2009)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma FranKey International Sàrl (im folgenden „FranKey“ genannt) - mit Sitz in 10, Rue Marcel Dassault Bât.2, 59700 Marcq-en-Baroeul, Frankreich - zur Nutzung von Diernstleistungen auf den Websites von www.franchisekey.com, www.franchisekey.es, www.franchisekey.it und www.franchisekey.ru .


1. Allgemeine Bestimmungen

Durch die Nutzung der Websites werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Generierung von Leads anerkannt. Franchise-Geber, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FranKey nicht zustimmen, sollten die auf den Websites bereitgestellten Dienste nicht nutzen,

FranKey behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ganz oder teilweise abzuändern. Diese Änderungen treten sofort nach Veröffentlichung auf den Websites und Benachrichtigung bestehender Kunden in Kraft. Durch den Empfang dieser Benachrichtigung und die fortgesetzte Nutzung der Websites werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt


2. Vertragsgegenstand

FranKey stellt über das Internet eine Handelsplattform zur Verfügung, über die Interessentenanfragen – sogenannte Leads – von Franchise-Gebern erworben werden können. Der Franchise-Geber nutzt die Leads, um mit Interessenten Kontakt aufzunehmen sowie sie in Hinblick auf einen etwaigen Eintritt in sein Franchise-System zu informieren und zu beraten.


3. Vertragsabschluss

Mit Eintragung des Systemprofils durch den Franchise-Geber bzw. der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung zur Veröffentlichung des ihm vorab zur Prüfung zugesandten Systemprofils bekundet der Franchise-Geber sein Interesse an den Dienstleistungen von FranKey. Besucher der Websites können bei Interesse ergänzende Informationen des Franchise-Gebers anfordern, Diese Anfragen werden per E-Mail anonym an den jeweiligen Franchise-Geber weitergeleitet. Durch Anklicken des Links „Klicken Sie hier, um den Lead zu kaufen“ willigt der Franchise-Geber in den Kauf des Leads ein.

Nach Zahlung bzw. Freigabe (Clearing) durch das vom Franchise-Geber ausgewählte Zahlungssystem wird der Lead dem Franchise-Geber per Email zugesandt und unter „My FranchiseKey“ in seinem persönlichen Bereich veröffentlicht.


4. Haftung

FranKey haftet nicht für etwaige Schäden, die Franchise-Gebern, Interessenten oder anderen Besuchern der Websites durch deren Nutzung direkt oder indirekt entstehen.

So stellt FranKey im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten die Erreichbarkeit seiner Websites sicher und unternimmt die notwendigen Vorkehrungen, um Unterbrechungen der Dienstleistungen aus externen Gründen - wie der  Überlastung von Leitungen, dem Ausfall von Zugangsprovidern, Viren oder  Internetpiraterie - zu begrenzen. Trotzdem kann ein Datenverlust nicht völlig ausgeschlossen werden.

Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Computerprogramme (Software) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben sowie sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt FranKey für die ständige und ununterbrochene Funktionsfähigkeit seiner Websites und technischen Systeme keine Garantie.

Keine Verantwortung übernimmt FranKey für die von ihr veröffentlichten Systemprofile. Sämtliche Informationen stammen von den jeweiligen Franchise-Gebern oder werden diesen zur Prüfung und Korrektur zugesandt, womit sie die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten tragen. Die teilnehmenden Franchise-Geber verpflichten sich, genaue und wahrheitsgetreue Informationen über ihre Systeme zur Verfügung zu stellen.


5. Datenverwendung

Die teilnehmenden Franchise-Geber verpflichten sich, die ihnen zur Verfügung gestellten Leads nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen, für den eine Einwilligung der Interessenten vorliegt. Der Franchise-Geber ist nicht berechtigt, die Leads ohne Einwilligung für Dritte zu nutzen bzw. außerhalb einer zulässigen Datenverarbeitung an Dritte zu übermitteln.

Der Franchise-Geber hat ab dem Zeitpunkt der Übermittlung die Verfügungsgewalt über die Daten im Sinne des Datenschutzrechts und trägt damit die datenschutzrechtliche Verantwortung.


6. Preisgestaltung

Der Leadpreis (Cost-per-Lead) wird von FranKey jeweils festgelegt, für den Franchise-Geber besteht keine Abnahmeverpflichtung. Leadpreise können nach Land, Branche, Angebot oder Vertragstyp variieren. Der Leadpreis wird dem Franchise-Geber jeweils im Angebot per Email mitgeteilt.

Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Angabe der internationalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann die Umsatzsteuer unter Umständen entfallen.

FranKey behält sich vor, das bestehende Abrechnungsmodell (Cost-per-Lead) um zeitliche, mengenmäßige oder anderweitige Pauschalen zu ergänzen. Diesbezügliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf den Websites veröffentlicht und den Kunden vorab mitgeteilt. 


7. Lead-Definition    

Als regelgerechter Lead gelten Anfragen mit den folgenden Voraussetzungen:
Vollständige Angabe von

- Name
- Postadresse
- Altersgruppe
- Geschlecht
- Herkunftsland
- Telefon
- Email


8. Reklamationen

Reklamationen können grundsätzlich nur innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung des Leads schriftlich unter Angabe des Reklamationsgrundes erfolgen. Unterlässt der Franchise-Geber die rechtzeitige und formgerechte Mitteilung über etwaige Mängel, so gilt die erbrachte Dienstleistung als vertragsgemäß.

Liegt hinsichtlich eines Leads ein Reklamationsgrund vor, wird der bereits bezahlte Rechnungsbetrag dem Guthabenkonto des Franchise-Gebers gut geschrieben bzw. die unbezahlte Rechnung storniert. Interessenten, deren Leads als Reklamation anerkannt wurden, dürfen vom Franchise-Geber nicht weiter kontaktiert werden.

Ein Reklamationsgrund ist ausschließlich in folgenden Fällen gegeben:
- Der Interessent ist nachweisbar selbst Franchise-Geber,
- Der Name oder die Adresse existiert nachweisbar nicht,
- Unter der angegebenen Adresse ist der Interessent nachweisbar unbekannt
- Der Interessent ist dem Franchise-Geber durch eine Anfrage aus den letzten sechs Monaten nachweisbar bereits bekannt

Kein Reklamationsgrund besteht unter anderem in folgenden Fällen:
- Der Interessent hat zwischenzeitlich bei einem anderen Franchise-System abgeschlossen oder kein Interesse mehr,
- Der Abschluss eines Franchise-Vertrages mit dem Interessenten kommt wirtschaftlich oder persönlich nicht in Betracht,
-  Der angegebene Kommunikationsweg ist nicht korrekt, aber leicht über die Auskunft – z.B. internetbasiertes oder normales Telefonbuch – herauszufinden,
- Die Anfrage wurde zwar nicht von Interessenten persönlich gestellt, jedoch von einer dritten Person (z.B. Lebenspartner/in) mit dem Wissen und dem Einverständnis des Interessenten.


9. Zahlungsmodalitäten

Die Rechnung wird dem Franchise-Geber per E-Mail zugesandt und ihm unter dem Menüpunkt „My FranchiseKey“ in seinem persönlichen Bereich zur Verfügung gestellt.
Zahlungen sind bei Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig. Die Bezahlung der Leads kann wahlweise jeweils pro Lead oder aus einem vom Franchise-Geber vorab eingezahlten Guthaben erfolgen.

Mit Eingabe der Zahlungsinformationen versichert der Franchise-Geber als Karten- oder Kontoinhaber deren Korrektheit und ermächtigt FranKey, die angegebene Kreditkarte bzw. das Online-Zahlungskonto mit dem Rechnungsbetrag einschließlich eventuell anfallender Steuern zu belasten. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt der Lead im Eigentum von FranKey.


Die Zahlung pro Lead kann per Kreditkarte (VISA, MasterCard) oder Paypal erfolgen.
Alternativ kann der Franchise-Geber nach der Eröffnung eines Kontos unter dem Menüpunkt „My FranchiseKey“ per Überweisung, Kreditkarte (VISA, MasterCard) oder Paypal - sowie  in Frankreich per Scheck  - vorab ein Guthaben zum Kauf von Leads einzahlen. Bei Kauf eines Leads wird der jeweilige Leadpreis vom Guthaben des Franchise-Gebers abgezogen. Der Stand des Guthabens ist vom Franchise-Geber unter dem Menüpunkt „My FranchiseKey“ jederzeit einsehbar. Im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit wird dem Franchise-Geber ein etwaiges Restguthaben abzüglich anfallender Transaktionsgebühren unverzüglich ausbezahlt.


10. Beendigung der Zusammenarbeit

Den auf den Websites von FranKey vertretenen Franchise-Gebern werden zeitlich unbegrenzt Leads von den interessierten Besuchern angeboten. Die Zusendung von Angeboten kann durch schriftliche Mitteilung des Franchise-Gebers jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Die Beendigung der Zusammenarbeit hat die Deaktivierung der betreffenden Systemprofile auf den Websites zur Folge.


11. Schlussbestimmungen

Auf den vorliegenden Vertrag findet französisches Recht Anwendung. In sämtlichen Streitfällen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist allein das Handelsgericht von Roubaix-Tourcoing nahe Lille in Frankreich zuständig.

Nebenabreden und Änderungen einzelner Klauseln bedürfen der Schriftform. Ist eine der obigen Bestimmungen unwirksam, so wird sie durch eine Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck der Vereinbarung so nahe wie möglich kommt.

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